Home

Liebe Jagdgenossen, liebe Eigenjagdbesitzer,              
 
in Deutschland ist das Jagdrecht seit 1848, also seit über 150 Jahren, an Grund und Boden gebunden. Es stellt für unsere Land- und Forstwirte - Inhaber des Jagdrechts - ein eigentumsgleiches Recht mit hohem Wert dar.
Die Jagd stellt ein Kulturgut mit langer Tradition und hohem Wert dar. Sie ist ein Nutzungsrecht unserer bäuerlichen Familien und untrennbarer Bestandteil der Land- und Forstwirtschaft. Die nachhaltige Nutzung des Wildes ist unseren Land- und Forstwirten ebenso ein zentrales Anliegen wie die nachhaltige Bewirtschaftung ihrer Wälder, Felder und Wiesen.
Deshalb müssen wir alle gemeinsam die jagdlichen Themen besetzen und dürfen das Feld nicht anderen überlassen. Wir können unsere Interessen schließlich selbst am besten vertreten. Probleme müssen von der Basis vor Ort angegangen werden, da sie meist regionaltypisch sind. Es gibt keine allgemeingültigen Patentrezepte! Das bestehende Jagdrecht enthält jedoch das notwendige Instrumentarium für Lösungen. Wir müssen es nur konsequent umsetzen.
Ausschlaggebend für den Fortbestand des bewährten Jagdrechts ist die Akzeptanz durch die Bevölkerung und die Politik. In der Diskussion über das Jagdrecht haben wir sehr gute Argumente. Deshalb unser Appell: Üben wir das Jagdrecht verantwortungsvoll und aktiv aus! Bringen auch Sie Ihre Interessen über die starke Solidargemeinschaft unseres Berufsstandes wirksam in die jagdpolitischen Diskussionen ein! Die ganze Welt beneidet uns um unser Jagdrecht. Es bietet alle Möglichkeiten für eine zeitgemäße und moderne Jagd.

 

zurück