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Liebe
Jagdgenossen, liebe Eigenjagdbesitzer,
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in
Deutschland ist das Jagdrecht seit 1848, also
seit über 150 Jahren, an Grund und Boden
gebunden. Es stellt für unsere Land- und
Forstwirte - Inhaber des Jagdrechts - ein
eigentumsgleiches Recht mit hohem Wert dar.
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Die
Jagd stellt ein Kulturgut mit langer
Tradition und hohem Wert dar. Sie ist ein
Nutzungsrecht unserer bäuerlichen Familien
und untrennbarer Bestandteil der Land- und
Forstwirtschaft. Die nachhaltige Nutzung des
Wildes ist unseren Land- und Forstwirten
ebenso ein zentrales Anliegen wie die
nachhaltige Bewirtschaftung ihrer Wälder,
Felder und Wiesen.
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Deshalb
müssen wir alle gemeinsam die jagdlichen
Themen besetzen und dürfen das Feld nicht
anderen überlassen. Wir können unsere
Interessen schließlich selbst am besten
vertreten. Probleme müssen von der Basis vor
Ort angegangen werden, da sie meist
regionaltypisch sind. Es gibt keine
allgemeingültigen Patentrezepte! Das
bestehende Jagdrecht enthält jedoch das
notwendige Instrumentarium für Lösungen.
Wir müssen es nur konsequent umsetzen.
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Ausschlaggebend
für den Fortbestand des bewährten
Jagdrechts ist die Akzeptanz durch die
Bevölkerung und die Politik. In der
Diskussion über das Jagdrecht haben wir sehr
gute Argumente. Deshalb unser Appell: Üben
wir das Jagdrecht verantwortungsvoll und
aktiv aus! Bringen auch Sie Ihre Interessen
über die starke Solidargemeinschaft unseres
Berufsstandes wirksam in die jagdpolitischen
Diskussionen ein! Die ganze Welt beneidet uns
um unser Jagdrecht. Es bietet alle
Möglichkeiten für eine zeitgemäße und
moderne Jagd.
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